Hauptsächlich kleine- und mittelständische Unternehmen sind auf Grund der hohen Spezialisierung nicht in der Lage, alle Ausbildungsinhalte selbst zu vermitteln. Mit dem Förderinstrument „Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge“ wird eine umfängliche Absicherung aller Ausbildungsinhalte gewährleistet und somit die Qualität der betrieblichen Ausbildung erhöht. Der OAV organisiert und koordiniert die überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge. Die praktische Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit regionalen und überregionalen Bildungspartnern. Unsere Bildungspartner sind am Puls der Zeit.
Sie setzen auf neueste Trends und orientieren sich an aktuellen Bedarfen und wirtschaftlichen Erfordernissen. Sie verfügen über geschultes kompetentes Ausbildungspersonal und sind stets bemüht, erstklassige Ausbildungsbedingungen nach neuestem Stand der Technik vorzuhalten. Sie bieten Ausbildungsqualität auf höchstem Niveau. Das Kennen lernen unterschiedlicher Einrichtungen während der Ausbildungszeit trägt zur Steigerung der fachlichen und sozialen Kompetenz der Auszubildenden bei.
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge werden gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Förderfähige Tage
1. Ausbildungsjahr 55 Tage
2. Ausbildungsjahr 40 Tage
3. Ausbildungsjahr 20 Tage
4. Ausbildungsjahr 10 Tage
Voraussetzung für die Förderung der Lehrgänge ist eine Mitgliedschaft im OAV.